LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.02.2022
10 Sa 66/21
Normen:
GG Art. 10; GG Art. 11 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 05.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 64/21

Störung des personalen VertrauensbereichsErforderliches Maß an politischer Loyalität im öffentlichen Dienstverhältnis (hier Polizei)Wesentliche Störung des Arbeitsverhältnisses durch illoyales außerdienstliches VerhaltenOrdentliche Kündigung einer Polizeiärztin wegen Anzeige gegen CoronaGleichstellung des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 als Kündigungsgrund

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2022 - Aktenzeichen 10 Sa 66/21

DRsp Nr. 2022/4291

Störung des personalen Vertrauensbereichs Erforderliches Maß an politischer Loyalität im öffentlichen Dienstverhältnis (hier Polizei) Wesentliche Störung des Arbeitsverhältnisses durch illoyales außerdienstliches Verhalten Ordentliche Kündigung einer Polizeiärztin wegen Anzeige gegen Corona Gleichstellung des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 als Kündigungsgrund

1. Das Maß der einem Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abzuverlangenden Loyalität gegenüber der Verfassung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L bestimmt sich nach der Stellung und dem Aufgabenkreis, der dem Beschäftigten laut Arbeitsvertrag übertragen ist. Der Beschäftigte schuldet lediglich ein solches Maß an politischer Loyalität, das für die funktionsgerechte Verrichtung seiner Tätigkeit unverzichtbar ist (im Anschluss an BAG 6. September 2011 - 2 AZR 372/11 -).