LAG Baden-Württemberg - Beschluß vom 19.04.1985
1 Ta 53/85
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; KSchG § 2 ;
Fundstellen:
ARST 1985, 143
AnwBl 1986, 160
AuR 1986, 59
DRsp VI(646)120d

Streitwert: Änderungskündigung - Weiterbeschäftigung

LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 19.04.1985 - Aktenzeichen 1 Ta 53/85

DRsp Nr. 1992/11683

Streitwert: Änderungskündigung - Weiterbeschäftigung

Wird neben der Änderungsschutzklage ein Antrag auf Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen gestellt, hat dieser Antrag keinen eigenen Streitwert.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; KSchG § 2 ;

Gründe: