LAG Berlin - Beschluss vom 02.11.2005
17 Ta (Kost) 6073/05
Normen:
GKG § 42 ;
Fundstellen:
MDR 2006, 358
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 23.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 8496/05

Streitwert bei mehreren Kündigungsschutzanträgen mit Vergütungsklage

LAG Berlin, Beschluss vom 02.11.2005 - Aktenzeichen 17 Ta (Kost) 6073/05

DRsp Nr. 2005/19969

Streitwert bei mehreren Kündigungsschutzanträgen mit Vergütungsklage

»Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur Bewertung mehrerer Kündigungsschutzanträge sowie einer Vergütungsklage, die im gleichen Rechtsstreit verfolgt werden.«

Normenkette:

GKG § 42 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Eine Erhöhung des vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwerts kommt nicht in Betracht.

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