LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 26.03.2018
5 Ta 35/18
Normen:
ZPO § 3;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 29.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 220/17

Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Reduzierung der wöchentlichen durchschnittlichen Arbeitszeit

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2018 - Aktenzeichen 5 Ta 35/18

DRsp Nr. 2018/7613

Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Reduzierung der wöchentlichen durchschnittlichen Arbeitszeit

Sowohl für befristete als auch für unbefristete Arbeitszeitveränderungen bemisst sich der Streitwert in Anlehnung an die Empfehlungen I.8 i.V. mit I.4.1 des Streitwertkatalogs in der überarbeiteten Fassung vom 09.02.2018. Danach ist in weniger gravierenden Fällen von einer Bruttomonatsvergütung auszugehen, wobei je nach den Umständen des Einzelfalls eine Erhöhung auf bis zu drei Monatsverdienste in Betracht kommt.

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 29.01.2018 - 3 Ca 220/17 - dahingehend abgeändert, dass der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert von 141.707,76 € auf 30.000,00 € reduziert wird.

Normenkette:

ZPO § 3;

Gründe

I.

Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gemäß § 63 Abs. 2 GKG.