LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 23.12.2013
1 Ta 598/14
Normen:
GKG § 63; RVG § 32;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 06.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ga 2/14

Streitwert eines Anspruchs auf Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung für wenige Arbeitstage

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.12.2013 - Aktenzeichen 1 Ta 598/14

DRsp Nr. 2015/7995

Streitwert eines Anspruchs auf Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung für wenige Arbeitstage

Der Gebührenwert eines Anspruchs auf Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung im bestehenden Arbeitsverhältnis im Umfang von nur wenigen Arbeitstagen bemisst sich in Höhe der in dem fraglichen Zeitraum anfallenden Vergütung.

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Verfügungsklägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 6. Oktober 2014 - 10 Ga 2/14 - aufgehoben.

Der Gebührenstreitwert (§§ 63 Abs. 2 GKG, 32 Abs. 1 RVG) wird auf € 2.261,77 festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG § 63; RVG § 32;

Gründe:

I.

Die Beschwerde des Verfügungsklägervertreters hat teilweise Erfolg.

Mit seiner Klage hat der Verfügungskläger die vollständige Freistellung von der Erbringung seiner Arbeitsleistung durch das verfügungsbeklagte Land für die Teilnahme an einem Lehrgang für die Zeit vom 17. bis 22. Februar 2014 verlangt. Das Gehalt des Verfügungsklägers betrug zur fraglichen Zeit € 9.047,08 brutto im Monat.