LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 22.09.2016
17 Ta (Kost) 6092/16
Normen:
RVG § 23;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 18.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 19 BV 14965/15

Streitwert eines Ausschlussantrags nach § 23 Abs. 1 BetrVG

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.09.2016 - Aktenzeichen 17 Ta (Kost) 6092/16

DRsp Nr. 2017/3297

Streitwert eines Ausschlussantrags nach § 23 Abs. 1 BetrVG

Ein Ausschlussantrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG ist regelmäßig mit dem doppelten Hilfswert von 5.000,00 EUR zu bewerten; der Wert kann sich wegen den betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen des betroffenen Betreibsratsmitglieds erhöhen.

I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.07.2016 - 19 BV 14965/15 - teilweise geändert und für den Antrag zu 3. aus der Antragsschrift ein Gegenstandswert von 15.000,00 EUR festgesetzt.

II. Im Übrigen wird die Beschwerde auf Kosten der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.

III. Die Gebühr Nr. 8614 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz wird auf die Hälfte ermäßigt.

Normenkette:

RVG § 23;

Gründe:

Die Beschwerde ist teilweise begründet.