Die Beschwerde der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 5.) gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.12.2015 wird zurückgewiesen.
Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis und in der Begründung zu Recht entschieden. Deshalb wird zunächst auf die Gründe des Arbeitsgerichts im Beschluss vom 10.12.2015 Bezug genommen.
Die Beschwerde wird damit begründet, dass im Hinblick auf die Anzahl der Mitglieder des Betriebsrats, die in der Sache keine großen Rechtsprobleme aufwerfenden Fragen unter Berücksichtigung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 09.07.2014 nicht ein Wert von 100.000,00 €, sondern von 50.000,00 € festzusetzen sei.
Soweit diese Argumente nachvollziehbar sind, gilt dazu Folgendes:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|