Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 14.08.2014 -
Der Gegenstandswert für das Verfahren in I. Instanz wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 14. August 2014 ist begründet. Der Gegenstandswert des Verfahrens beträgt 5.000 EUR.
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