LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 04.11.2015
5 Ta 128/15
Normen:
ZPO § 3; BGB § 779;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 11.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 523/15

Streitwert für Beendigungsvergleich mit anschließendem befristeten Arbeitsverhältnis

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 5 Ta 128/15

DRsp Nr. 2016/11296

Streitwert für Beendigungsvergleich mit anschließendem befristeten Arbeitsverhältnis

Die Vereinbarung der Auflösung des Arbeitsverhältnisses wie gekündigt und eines anschließend befristeten Arbeitsverhältnisses begründet im Rahmen eines Bestandsschutzrechtstreits keinen Vergleichsmehrwert.

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Beklagten gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 11.09.2015 - 12 Ca 523/15 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 3; BGB § 779;

Gründe

I.

Wegen des Sach- und Streitstandes bis zur Vorlage an das Beschwerdegericht wird auf die Sachverhaltswiedergabe im angegriffenen Beschluss in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses sowie auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen. Im Übrigen wird von der Wiedergabe des Sachverhalts abgesehen, da der Beschluss des Beschwerdegerichts einem weiteren Rechtsmittel nicht unterfällt.

II.