Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 27.11.2014 -
I.
Wegen des Sach- und Streitstandes bis zur Vorlage an das Beschwerdegericht wird auf die Sachverhaltswiedergabe im angegriffenen Beschluss in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses sowie auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen. Im Übrigen wird von der Wiedergabe des Sachverhalts abgesehen, da der Beschluss des Beschwerdegerichts einem weiteren Rechtsmittel nicht unterfällt.
II.
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist statthaft (§
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