Der Kläger hat sich im vorliegenden Rechtsstreit mit der Feststellungsklage gegen die fristgemäße Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte gewandt, bei der er als angestellter Monteur mit einer Monatsvergütung von zuletzt DM 2.896,-- brutto = DM 2.200,-- netto beschäftigt war. Die Parteien haben sich im Termin vom 24. September 1980 vor dem Arbeitsgericht Berlin verglichen; wegen der Einzelheiten der gütlichen Einigung wird auf das Protokoll des Arbeitsgerichts vom gleichen Tage verwiesen (Bl. 8 und 8 R d.A.).
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