LAG Hamburg - Beschluß vom 23.04.1987
5 Ta 7/87
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; BRAGO § 10 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 64

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren

LAG Hamburg, Beschluß vom 23.04.1987 - Aktenzeichen 5 Ta 7/87

DRsp Nr. 2001/5339

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren

1. Hat der Arbeitgeber vorsorglich eine zweite Kündigung ausgesprochen, die auf denselben Grund gestützt wird wie die erste Kündigung, so handelt es sich wirtschaftlich um einen einheitlichen Kündigungsvorgang, so daß bei Geltendmachung der Sozialwidrigkeit in getrennten Kündigungsschutzprozessen für die zweite Kündigung höchstens ein Monatsgehalt als Gegenstandswert anzusetzen ist. 2. Im Beschwerdeverfahren nach § 10 Abs. 3 BRAGO hat der Beschwerdeführer im Falle der Zurückweisung der Beschwerde die Gerichtskosten zu tragen.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; BRAGO § 10 Abs. 3 ;
Fundstellen
EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 64