LAG Hamburg - 10.04.1987 (5 Ta 5/87)
»Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage gem. § 5 Abs. 1 KSchG kommt nur dann in Betracht, wenn der ArbNehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden [...]