LAG Nürnberg - Beschluss vom 05.06.1987 (6 Ta 10/87)
I. Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss vom 30.04.1987, mit dem das Arbeitsgericht Würzburg den Gegenstandswert für das zugrundeliegende Kündigungsschutzverfahren in Höhe 2-er Bruttomonatsverdienste des [...]