LAG Düsseldorf - Beschluß vom 25.08.1987 (7 Ta 187/87)
»Nach ständ. Rechtspr. aller Landesarbeitsgerichte im Lande Nordrhein-Westfalen ist der Beschäftigungsanspruch grundsätzlich mit zwei Monatseinkommen zu bewerten. Wird der Beschäftigungsanspruch durch Klagenhäufung mit [...]