Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren
LAG Hamburg, Beschluß vom 07.08.1987 - Aktenzeichen 1 Ta 5/87
DRsp Nr. 2001/5338
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren
Werden mehrere Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen und mit getrennten oder verbundenen Klagen angegriffen, so ist der Streit über jede der Kündigungen einzeln zu bewerten und im Wege der Addition ein einheitlicher Gebührenstreitwert festzusetzen.