LAG Baden-Württemberg - Beschluß vom 02.01.1991
8 Ta 126/90
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen:
JurBüro 1991, 667

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 02.01.1991 - Aktenzeichen 8 Ta 126/90

DRsp Nr. 2001/5262

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

1. Werden Kündigungen desselben Arbeitgebers in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten angefochten, kann als Streitwert jeweils der volle Rahmen des § 12 Abs 7 Satz 1 ArbGG herangezogen werden.2. Werden die Verfahren verbunden, beträgt der Streitwert insgesamt einen Vierteljahresverdienst.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ;

Gründe: