LAG Baden-Württemberg - Beschluß vom 08.10.1986
3 Ta 95/86
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; BRAGO § 10 Abs. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 58

Streitwert: Kündigung - verheiratete Arbeitnehmerin

LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.10.1986 - Aktenzeichen 3 Ta 95/86

DRsp Nr. 2001/5272

Streitwert: Kündigung - verheiratete Arbeitnehmerin

Der Wert der Kündigungsschutzklage einer verheirateten Arbeitnehmerin, deren Ehemann berufstätig ist, ist mit zwei Monatsbezügen zu bemessen, wenn die Arbeitnehmerin ein Jahr und zehn Tage beschäftigt war und alsbald wieder einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden in der Lage sein wird.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; BRAGO § 10 Abs. 2, Abs. 3 ;

Gründe: