LAG Berlin - Beschluß vom 15.04.1981
2 Ta 17/80
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7;
Fundstellen:
AnwBl 1981, 154
AnwBl 1981, 154

Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

LAG Berlin, Beschluß vom 15.04.1981 - Aktenzeichen 2 Ta 17/80

DRsp Nr. 2001/5290

Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

1. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet, bemißt sich der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen in der Regel nach dem dreifachen Bruttomonatsentgelt.2. Eine Unterschreitung dieses Wertes ist nur möglich, wenn dem Klageantrag zu entnehmen ist, daß sich das klägerische Interesse auf einen kürzeren Zeitraum als drei Monate richtet oder infolge anderer Umstände als unter dem Regelwert angesehen werden kann.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7;
Fundstellen
AnwBl 1981, 154
AnwBl 1981, 154