Soweit die Beklagtenvertreter mit ihrer Beschwerde die Bewertung des Antrages auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung mit einem Streitwert von EUR 31.817,16 (36 Monate x EUR 883,81) statt mit einem Vierteljahresverdienst von EUR 4.713,66 verfolgen, ist die Beschwerde unbegründet. Die überwiegende Ansicht bewertet das nach §
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