Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Lüneburg vom 12.03. 2015 - 4 Ca 318/14 E - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Stufenzuordnung nach dem TV-L.
Die am 19.01.1967 geborene Klägerin verfügt über die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Hauptschulen und den Lehrbefähigungsfächern evangelische Religion und Geschichte.
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