Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Hannover vom 07.12.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Stufenzuordnung des Klägers in Tätigkeitsgruppe E des Tarifvertrages vom 10.05.2012 über die Wiederinkraftsetzung des Vergütungsrahmentarifvertrages vom 05.10.1999 (VergRTV [neu]) sowie daraus resultierende Entgeltdifferenzansprüche für die Monate Januar 2013 bis November 2015.
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