Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 19.12.2018, Aktenzeichen 3 Ca 934 d/18, wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
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