I. Streitig ist, ob die beklagte Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) den Kläger von einer Forderung der C.C.K. mbH über 22.985,-- DM für eine stationäre Behandlung vom 19. November 1992 bis zum 24. November 1992 sowie von einer Forderung des beigeladenen Kreises über 858,05 DM nebst Stundungszinsen für einen von diesem am 19. November 1992 durchgeführten Krankentransport freistellen muß.
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