1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Juli 2010 - 18 Sa 698/10 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte zur Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 (VTV) in seiner jeweils geltenden und für allgemeinverbindlich erklärten Fassung verpflichtet ist.
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