BAG - Urteil vom 14.12.2011
10 AZR 570/10
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20. Dezember 1999) § 1;
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 29.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 698/10
ArbG Berlin, vom 28.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 61 Ca 62389/09

Tarifauslegung [Sozialkassenverfahren]; Verlegung glasfaserverstärkter Kabelkanäle als Kabelleitungstiefbauarbeiten

BAG, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 570/10

DRsp Nr. 2012/4145

Tarifauslegung [Sozialkassenverfahren]; Verlegung glasfaserverstärkter Kabelkanäle als Kabelleitungstiefbauarbeiten

Orientierungssätze: 1. Bei der Verlegung eines glasfaserverstärkten Kabelkanals entlang einer Bahntrasse, der auf im Erdreich mit einer Ramme eingebrachten Stützen montiert wird, handelt es sich um Kabelleitungstiefbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV. 2. Es liegt nahe, dass auch Gleisbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 18 VTV vorliegen (vorliegend nicht entschieden).

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Juli 2010 - 18 Sa 698/10 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20. Dezember 1999) § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte zur Zahlung von Beiträgen und Erteilung von Auskünften nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 (VTV) in seiner jeweils geltenden und für allgemeinverbindlich erklärten Fassung verpflichtet ist.