1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. September 2010 -
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Lohndifferenzen für die Monate Juli bis November 2009.
Die Klägerin ist Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und seit dem 1. April 2009 aufgrund des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 12. März 2009 bei der Beklagten in Nordrhein-Westfalen als Sicherungsposten beschäftigt. In dem Arbeitsvertrag heißt es ua.:
"...
3. Entgelt
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