Die Parteien streiten über einen Vergütungsanspruch des Klägers.
Der Kläger ist seit August 2000 als Wachmann bei verschiedenen Unternehmen der im Sicherheitsdienstleistungsbereich tätigen P-Gruppe beschäftigt. Nach einer Tätigkeit bei der Beklagten arbeitete er vom 2. April 2001 bis zum 28. Februar 2003 bei der P GmbH & Co. KG. Seit dem 1. März 2003 ist er wieder bei der Beklagten beschäftigt.
Jedenfalls bis März 2005 erhielt der Kläger von der P GmbH & Co. KG und später von der Beklagten einen Stundengrundlohn von 4,76 Euro zuzüglich einer Objektzulage von 0,61 Euro (zus. 5,37 Euro) pro Stunde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|