Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche der Klägerin nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Juli bis Oktober 1999 sowie April bis August 2000.
Die Klägerin ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.
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