Die Parteien streiten über einen tariflichen Anspruch des Klägers auf Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen.
Der Kläger ist seit dem 7. Mai 1994 als Wachinspektor bei der Beklagten beschäftigt. Auf Grund eines zwischen den Parteien im Jahre 1999 geschlossenen gerichtlichen Vergleichs zahlte die Beklagte an den Kläger einen Bruttostundenlohn von (nunmehr) 6,43 Euro.
Seit dem 1. April 2004 ist die Beklagte Mitglied im Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS), der am 7. Juli 2003 mit der Gewerkschaft ver.di einen Manteltarifvertrag (im Folgenden:
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