Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus, Anlage 7 § 104 Abs. 1 iVm. § 100 § 101 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 559
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 13.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 664/03
ArbG Duisburg, vom 28.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3310/02
Tarifauslegung - Tarifvertragliche Energiebeihilfe; Voraussetzung der Beschäftigung im deutschen Steinkohlenbergbau; Anrechnung der Beschäftigungszeit in einer in Deutschland liegenden Zeche als Mitarbeiter einer ausländischen Firma
BAG, Urteil vom 01.12.2004 - Aktenzeichen 4 AZR 136/04
DRsp Nr. 2005/8122
Tarifauslegung - Tarifvertragliche Energiebeihilfe; Voraussetzung der Beschäftigung "im deutschen Steinkohlenbergbau"; Anrechnung der Beschäftigungszeit in einer in Deutschland liegenden Zeche als Mitarbeiter einer ausländischen Firma
Orientierungssätze:Für die Erfüllung des Tarifbegriffs der Beschäftigung "im deutschen Steinkohlenbergbau" iSv. § 100 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. a MTV genügt, dass der Arbeiter im Steinkohlenbergbau beschäftigt und dabei in einem der in § 100 Abs. 2MTV benannten Reviere tätig war.
Normenkette:
Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus, Anlage 7 § 104 Abs. 1 iVm. § 100 § 101 ;
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Zahlung einer tarifvertraglichen Energiebeihilfe.
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