BAG - Urteil vom 01.12.2004
4 AZR 136/04
Normen:
Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus, Anlage 7 § 104 Abs. 1 iVm. § 100 § 101 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 559
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 13.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 664/03
ArbG Duisburg, vom 28.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3310/02

Tarifauslegung - Tarifvertragliche Energiebeihilfe; Voraussetzung der Beschäftigung im deutschen Steinkohlenbergbau; Anrechnung der Beschäftigungszeit in einer in Deutschland liegenden Zeche als Mitarbeiter einer ausländischen Firma

BAG, Urteil vom 01.12.2004 - Aktenzeichen 4 AZR 136/04

DRsp Nr. 2005/8122

Tarifauslegung - Tarifvertragliche Energiebeihilfe; Voraussetzung der Beschäftigung "im deutschen Steinkohlenbergbau"; Anrechnung der Beschäftigungszeit in einer in Deutschland liegenden Zeche als Mitarbeiter einer ausländischen Firma

Orientierungssätze: Für die Erfüllung des Tarifbegriffs der Beschäftigung "im deutschen Steinkohlenbergbau" iSv. § 100 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. a MTV genügt, dass der Arbeiter im Steinkohlenbergbau beschäftigt und dabei in einem der in § 100 Abs. 2 MTV benannten Reviere tätig war.

Normenkette:

Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus, Anlage 7 § 104 Abs. 1 iVm. § 100 § 101 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer tarifvertraglichen Energiebeihilfe.