BAG - Urteil vom 14.11.2007
4 AZR 945/06
Normen:
Entgeltrahmentarifvertrag der Deutschen Telekom AG (ERTV) § 10 § 12 ; BGB § 305 Abs. 1 § 305c § 307 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 § 310 Abs. 4 S. 3 ; ZPO § 256 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Telekom
ArbRB 2008, 199
NZA-RR 2008, 358
Vorinstanzen:
LAG Saarland - 1 (2) Sa 44/06 - 30.8.2006,
ArbG Saarbrücken, vom 16.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 61 Ca 138/05

Tarifauslegung; AGB-Kontrolle - Auslegung des ERTV der Deutschen Telekom; Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung; zeitliche Grenze für vorübergehende höherwertige Beschäftigung; AGB-Kontrolle einer befristeten Höhergruppierung

BAG, Urteil vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 945/06

DRsp Nr. 2008/9566

Tarifauslegung; AGB-Kontrolle - Auslegung des ERTV der Deutschen Telekom; Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung; zeitliche Grenze für vorübergehende höherwertige Beschäftigung; AGB-Kontrolle einer befristeten Höhergruppierung

Orientierungssätze: 1. Auch nach dem ERTV für die Deutsche Telekom gilt für die Eingruppierung die Tarifautomatik, dh. die Eingruppierung ist ein Akt der Rechtsanwendung. 2. § 12 Abs. 6 ERTV enthält keine selbständige Eingruppierungsnorm in Ergänzung zu § 10 ERTV. Sie regelt vielmehr die Höhe der Vergütung bei einer die Dauer von sieben Monaten überschreitenden höherwertigen Beschäftigung. Die zulässige Dauer einer vorübergehenden höherwertigen Beschäftigung wird dadurch nicht begrenzt. 3. Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit unterliegt den Grenzen des Direktionsrechts oder - bei vertraglicher Übertragung - der AGB-Kontrolle.

Normenkette:

Entgeltrahmentarifvertrag der Deutschen Telekom AG (ERTV) § 10 § 12 ; BGB § 305 Abs. 1 § 305c § 307 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 § 310 Abs. 4 S. 3 ; ZPO § 256 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, wie der Kläger nach dem Entgeltrahmentarifvertrag der Deutschen Telekom AG (ERTV) einzugruppieren ist, nachdem er über einen längeren Zeitraum befristet höherwertig beschäftigt worden ist.