BAG - Urteil vom 07.05.2003
5 AZR 256/02
Normen:
Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG (JazTV) §§ 2 3 4 5 6 ; EFZG §§ 2 3 4 ;
Fundstellen:
AuR 2003, 358
BAGE 106, 132
NZA 2004, 49
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 12.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 1199/01
ArbG Dortmund, vom 17.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 5724/99

Tarifauslegung; Entgeltfortzahlung Krankheit; Feiertagsvergütung; Arbeitszeitrecht - Arbeitszeitkonto; Jahresarbeitszeit; Zeitgutschrift; Schichtarbeit; Wochenfeiertag; Arbeitsausfall wegen Arbeitsunfähigkeit; Lohnausfallprinzip; pauschale Bewertung des Feiertags

BAG, Urteil vom 07.05.2003 - Aktenzeichen 5 AZR 256/02

DRsp Nr. 2003/10092

Tarifauslegung; Entgeltfortzahlung Krankheit; Feiertagsvergütung; Arbeitszeitrecht - Arbeitszeitkonto; Jahresarbeitszeit; Zeitgutschrift; Schichtarbeit; Wochenfeiertag; Arbeitsausfall wegen Arbeitsunfähigkeit; Lohnausfallprinzip; pauschale Bewertung des Feiertags

»1. Die Regelungen des § 5 JazTV über die Bewertung der verschiedenen Tatbestände bezahlter und unbezahlter Arbeitsbefreiung auf dem Arbeitszeitkonto stehen selbständig nebeneinander. 2. Die Bewertung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeitnehmern ist nach § 5 Abs. 2 Nr. 2b JazTV unabhängig von einem konkreten Arbeitsausfall oder einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.«

Orientierungssätze: 1. § 5 Abs. 2 Nr. 2a und Nr. 2b JazTV sichern dem Arbeitnehmer je nach der Lage seiner Arbeitszeit im Ergebnis die gleiche Arbeitszeitgutschrift für einen Wochenfeiertag. 2. § 5 Abs. 3 JazTV schließt diesen Anspruch nicht aus, sondern bewertet unabhängig hiervon den konkreten Arbeitsausfall wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers mit einer entsprechenden Zeitgutschrift. Für den Vergütungsanspruch wirkt sich das nur im Rahmen des Entgeltfortzahlungszeitraums aus.