BAG - Urteil vom 12.12.2007
10 AZR 24/07
Normen:
Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (vom 18. Juli 2001) § 11 i.V.m. dem Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom 5. November 2004 ;
Fundstellen:
AP Nr. 207 zu § 242 BGB Gleichbehandlung
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 29.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 278/06
ArbG Kiel - öD 4 Ca 2775 b/05 - 14.6.2006,

Tarifauslegung; Gleichbehandlung - Übertarifliche Ausgleichszahlung

BAG, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 10 AZR 24/07

DRsp Nr. 2008/3500

Tarifauslegung; Gleichbehandlung - Übertarifliche Ausgleichszahlung

Orientierungssätze: Die auf den Zeitpunkt der Weisung zu weiteren Strukturveränderungen rückwirkende Verbesserung tariflicher Leistungen im Zusammenhang mit dem freiwilligen Ausscheiden der Angehörigen des Zivilpersonals der Bundeswehr widerspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Arbeitnehmer, die vor diesem Zeitpunkt ausgeschieden sind, haben keinen Anspruch auf die erhöhte Ausgleichszahlung.

Normenkette:

Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (vom 18. Juli 2001) § 11 i.V.m. dem Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom 5. November 2004 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine übertarifliche zusätzliche Ausgleichszahlung.

Der 1947 geborene Kläger war seit dem 22. November 1966 als Zivilkraftfahrer bei der Beklagten im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung beschäftigt. Er erhielt durchschnittlich 2.617,00 Euro brutto monatlich.