Die Parteien streiten über eine übertarifliche zusätzliche Ausgleichszahlung.
Der 1947 geborene Kläger war seit dem 22. November 1966 als Zivilkraftfahrer bei der Beklagten im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung beschäftigt. Er erhielt durchschnittlich 2.617,00 Euro brutto monatlich.
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