LAG Niedersachsen, vom 12.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 1285/09
ArbG Braunschweig, vom 13.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 163/09
Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Besitzstandszulage; Verfall des Anspruchs im Stichmonat; Versäumung der Ausschlussfrist für den Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im Oktober 2006; Korrektur der Verfallwirkung einer tariflichen Ausschlussfrist unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Rechtsausübung; Voraussetzungen des Wegfalls des kinderbezogenen Entgeltbestandteils bei Aufnahme einer Tätigkeit einer anderen Person im öffentlichen Dienst
BAG, Urteil vom 08.12.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 397/10
DRsp Nr. 2012/3862
Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Besitzstandszulage; Verfall des Anspruchs im Stichmonat; Versäumung der Ausschlussfrist für den Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im Oktober 2006; Korrektur der Verfallwirkung einer tariflichen Ausschlussfrist unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Rechtsausübung; Voraussetzungen des Wegfalls des kinderbezogenen Entgeltbestandteils bei Aufnahme einer Tätigkeit einer anderen Person im öffentlichen Dienst
1. Steht einem Beschäftigten im für die Überleitung in den TV-L maßgeblichen Stichmonat Oktober 2006 nur deshalb der kinderbezogene Entgeltbestandteil im Ortszuschlag nicht zu, weil er diesen Anspruch nicht innerhalb der Ausschlussfrist des § 37TV-L geltend gemacht hat, hindert diese Versäumung der tariflichen Ausschlussfrist nicht den Anspruch auf die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder für nachfolgende Monate, soweit die Voraussetzungen, an die die Zahlung der Besitzstandszulage geknüpft ist, nach wie vor erfüllt sind und die tarifliche Ausschlussfrist für diese Monate gewahrt ist.
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