A. 1. Die Arbeitnehmervereinigung "Christliche Gewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie (CGBCE)" (im folgenden nur Christliche Gewerkschaft Bergbau) beantragt die Feststellung, daß sie eine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.
Die Christliche Gewerkschaft Bergbau bildet zusammen mit sechs anderen Arbeiter-Gewerkschaften (CG Metall, Bau und Holz, Textil, Bekleidung und Leder, Gaststätten, Druck und Publizistik sowie land- und ernährungswirtschaftliche Berufe (ALEB) den Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften Deutschlands (CGD). Dieser wiederum ist Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB), dem als weitere Dachverbände der Gesamtverband Deutscher Angestellten-Gewerkschaften (GEDAG) und der Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften öffentlicher Dienst, Bahn und Post (GCÖD) angehören.
Die Christliche Gewerkschaft Bergbau verfolgt nach § 2 ihrer Satzung folgenden Zweck:
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