A. Die Beteiligten streiten über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Berliner Rechtsanwälte e.V. (im folgenden nur Tarifgemeinschaft). Die Tarifgemeinschaft ist eine Vereinigung von bei Berliner Gerichten zugelassenen Rechtsanwälten. Ihr gehören 41 Rechtsanwälte an, bei denen rund 80 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Nach § 2 der Satzung der Tarifgemeinschaft dient der Verein der Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Anwaltschaft durch den Abschluß von Tarifverträgen mit den Organisationen des in den Anwaltsbüros beschäftigten Personals, insbesondere der Anwaltsgehilfen und Anwaltsgehilfenlehrlingen. Die Tarifgemeinschaft hat seit 1981 mehrere Tarifverträge für die Arbeitnehmer in Rechtsanwalts- und Notarbüros mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (
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