LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.12.2007
3 Sa 408/07
Normen:
TVG § 4 Abs. 3 ; TV-ATZ § 6 Ziff. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 28.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 114/06

Tarifkonkurrenz bei Altersteilzeit in der Chemischen Industrie - keine Kürzung des Wertguthabens bei fehlender Erarbeitung eines höheren Anspruchs während der Aktivphase

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 408/07

DRsp Nr. 2008/9688

Tarifkonkurrenz bei Altersteilzeit in der Chemischen Industrie - keine Kürzung des Wertguthabens bei fehlender Erarbeitung eines höheren Anspruchs während der Aktivphase

1. Sollen nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die einschlägigen Tarifverträge der Chemischen Industrie in ihrer jeweils gültigen Fassung anwendbar sein, ist im Verhältnis der genannten Tarifverträge der "firmenbezogene VTV" im Verhältnis zum Bezirksentgelt-TV gemäß Verhandlungsergebnis "Chemietarifpaket 2005" der speziellere Tarifvertrag; der Eigenart und den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Betriebe und ihrer Arbeitnehmer wird anerkanntermaßen am besten dadurch Rechnung getragen, dass der diesem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten stehende Tarifvertrag angewandt wird.2. Weder die Arbeitsvertragsparteien noch die Tarifvertragsparteien dürfen ein Wertguthaben, das sich die Arbeitnehmerin eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses während der Aktivphase erarbeitet hat, kürzen; dieses Kürzungsverbot ergibt sich aus Sinn und Zweck eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses der in § 6 Ziff. 4 TV-ATZ bezeichneten Art.