LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.08.2014
6 Sa 215/13
Normen:
TV-L § 37 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BAT-O § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 27.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2925/11

Tarifliche Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter Arbeitsvergütungunbegründete Bereicherungsklage des Arbeitgebers bei verspäteter Geltendmachung trotz rechtzeitiger behördeninterner Kenntniserlangung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.08.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 215/13

DRsp Nr. 2015/15840

Tarifliche Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter Arbeitsvergütung unbegründete Bereicherungsklage des Arbeitgebers bei verspäteter Geltendmachung trotz rechtzeitiger behördeninterner Kenntniserlangung

Die Ausschlussfrist aus § 37 Abs. 1 TV-L läuft im Fall einer Überzahlung von Arbeitsvergütung auch dann mit Fälligkeit des jeweiligen Vergütungsanspruchs an, wenn zwar innerhalb der für die Vergütungsabrechnung zuständigen Behörde (OFD...-Bezügestelle) nicht für die Abrechnung der laufenden Bezüge zuständige Verwaltungseinheit über eine Veränderung der familiären Verhältnisse des Beschäftigten aber die ebenfalls der Bezüge zugeordnete Familienkasse in Kenntnis gesetzt wird und diese einen Hinweis an den Beschäftigten unterlässt, sie sei aufgrund des Steuergeheimnisses nicht befugt, die ihr gegenüber angezeigte Veränderung der familiären Verhältnisse weiterzuleiten.

Die Berufung des klagenden Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 27.02.2013 - 8 Ca 2925/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 37 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BAT-O § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rückzahlung überzahlter Vergütung.