Die Parteien streiten noch über einen Anspruch des Klägers gegen den Beklagten auf Ersatz von Kosten, die im Zusammenhang mit Schlachtungen entstanden sind.
Der Beklagte, geboren am 1. Juni 1972, war bei dem Kläger seit Ende der 1980er Jahre in der Ausbildung zum Fleischergesellen. Nach der Lehre wurde er als Geselle weiterbeschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung des Beklagten zum 31. Oktober 2002.
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