Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 19.9.2018 - 2 BV 58 d/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin L... in die Entgeltgruppe 4 Ziffer 1 des Entgeltrahmentarifvertrags zum Manteltarifvertrag D... vom 1. Januar 1999 ersetzt wird.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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