Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 01.06.2011 –
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.564,15 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 130,35 € brutto seit dem 01.02.2010, 01.03.2010, 01.04.2010, 01.05.2010, 01.06.2010, 01.07.2010, 01.08.2010, 01.09.2010, 01.10.2010, 01.11.2010, 01.12.2010 und 01.01.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt der Kläger zu 40 %, der Beklagte zu 60 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltforderungen des Klägers für das Jahr 2010.
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