LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.08.2015
5 Sa 87/15
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; MTV § 3 Nr. 1 S. 1; MTV § 4 Nr. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 11.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1989 a/14

Tarifliche Mehrarbeitszuschläge bei TeilzeitbeschäftigungUnbegründete Zahlungsklage auf Mehrarbeitszuschläge für unterhalb der regulären Arbeitszeit geleistete Überstunden

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 87/15

DRsp Nr. 2016/743

Tarifliche Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung Unbegründete Zahlungsklage auf Mehrarbeitszuschläge für unterhalb der regulären Arbeitszeit geleistete Überstunden

Auslegung des § 4 Ziff. 1 des zwischen der E.. Deutschland GmbH und der Gewerkschaft NGG geschlossenen Manteltarifvertrag vom 15.06.2013.

1. Ist nach dem Wortlaut der Tarifvorschrift Mehrarbeit mit dem tariflichen Stundenlohn zzgl. 25 % Zuschlag zu vergüten und wird Mehrarbeit bestimmt als die über die regelmäßige quartalsmäßige Arbeitszeit hinaus angeordnete und geleistete Arbeit, die nicht innerhalb des Quartals mit Freizeit ausgeglichen wurde, besteht für Teilzeitbeschäftigte ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag nur dann, wenn sie die für Vollzeitbeschäftigte geltende regelmäßige Arbeitszeit überschreiten.