BAG - Urteil vom 21.02.2024
10 AZR 177/21
Normen:
MTV § 5 Nr. 1 Buchst. c, 2 Buchst. b, c; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 05.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 307/19
LAG Niedersachsen, vom 23.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 403/20

Gewährung von höheren tariflichen Nachtarbeitszuschlägen für geleistete Nachtarbeit in Wechselschicht; Vergleichbarkeit der Gruppen der Arbeitnehmer mit verrichteter Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit

BAG, Urteil vom 21.02.2024 - Aktenzeichen 10 AZR 177/21

DRsp Nr. 2024/5009

Gewährung von höheren tariflichen Nachtarbeitszuschlägen für geleistete Nachtarbeit in Wechselschicht; Vergleichbarkeit der Gruppen der Arbeitnehmer mit verrichteter Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Februar 2021 - 10 Sa 403/20 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 5. Februar 2020 - 2 Ca 307/19 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

137,11 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2019,

210,78 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2019 und

184,85 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2019 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Normenkette:

MTV § 5 Nr. 1 Buchst. c, 2 Buchst. b, c; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe tariflicher Nachtarbeitszuschläge.

1. 2. 3.