Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts C-Stadt vom 29.09.2010 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 2/3 und die Klägerin zu 1/3.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Jahressonderzahlung gemäß § 19 des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten des ehemaligen AWO Bezirksverbandes Weser-Ems vom 11.09.2009 (im Folgenden:
Die Klägerin ist seit Juli 1996 bei der Beklagten im Altenwohnzentrum A-Stadt beschäftigt.
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