LAG Saarland - Urteil vom 14.11.2012
1 Sa 13/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TV Verdienstsicherung § 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Neunkirchen - 3 Ca 1000/11 - 16.01.2012,

Tarifliche Verdienstsicherung für leistungsgeminderte ältere Beschäftigte; unbegründete Zahlungsklage bei zeitlicher Beschränkung der Arbeitstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen

LAG Saarland, Urteil vom 14.11.2012 - Aktenzeichen 1 Sa 13/12

DRsp Nr. 2013/6256

Tarifliche Verdienstsicherung für leistungsgeminderte ältere Beschäftigte; unbegründete Zahlungsklage bei zeitlicher Beschränkung der Arbeitstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen

1. Setzt ein tariflicher Anspruch auf Verdienstsicherung voraus, dass Beschäftigte wegen der Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend gehindert sind, ihre bisherige Tätigkeit ausüben oder in dieser die bisherige Leistung zu erbringen, und würden sie hierdurch eine Verdienstminderung erleiden, gilt diese Regelung nicht für den Fall, dass ein Beschäftigter an seinem bisherigen Arbeitsplatz mit den bisher von ihm ausgeführten Arbeiten weiterhin beschäftigt werden kann, aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht innerhalb der Nachtschicht sondern nur noch während der Tagschicht. 2. Unter einer Tätigkeit versteht man nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, wenn es um eine berufliche Tätigkeit geht, die Gesamtheit derjenigen Verrichtungen, mit denen jemand in Ausübung seines Berufes zu tun hat; angeknüpft wird mit diesem Begriff allein an bestimmte Verrichtungen oder Handlungen und damit an die konkrete Arbeitsaufgabe des Beschäftigten unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitsaufgabe erfüllt wird.