LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.06.2012
3 Sa 2/12
Normen:
BGB § 271 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 1 S. 1; RTV Gebäudereinigung § 8 Nr. 1; RTV Gebäudereinigung § 8 Nr. 2; RTV Gebäudereinigung § 20 Nr. 1 S. 1; RTV Gebäudereinigung § 20 Nr. 1 S. 2; RTV Gebäudereinigung § 20 Nr. 1 S. 3; RTV Gebäudereinigung § 22;
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 11
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 23.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 671/11

Tariflicher Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruch bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.06.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 2/12

DRsp Nr. 2012/15654

Tariflicher Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruch bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

Nach Aufgabe der sog. Surrogationstheorie ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung unabhängig von der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers nach Maßgabe der einschlägigen tariflichen Ausschlussfristen befristet. Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 271 BGB sofort fällig. Eine tarifliche Fälligkeitsregelung für Lohnansprüche beinhaltet keine abweichende Regelung der Fälligkeit, wenn sich auch im Wege der Tarifauslegung aus den Tarifbestimmungen nicht entnehmen lässt, dass die Tarifvertragsparteien den Urlaubsabgeltungsanspruch den Regelungen zur Fälligkeit des Lohns unterstellt haben.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23.11.2011 - 8 Ca 671/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 271 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 1 S. 1; RTV Gebäudereinigung § 8 Nr. 1; RTV Gebäudereinigung § 8 Nr. 2; RTV Gebäudereinigung § 20 Nr. 1 S. 1; RTV Gebäudereinigung § 20 Nr. 1 S. 2; RTV Gebäudereinigung § 20 Nr. 1 S. 3; RTV Gebäudereinigung § 22;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung.