ArbG Halle, vom 27.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 111/12
Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen aus beendetem Arbeitsverhältnis bei verspäteter GeltendmachungUnbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zu einer rechtsgeschäftlichen Fälligkeitsvereinbarung
LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.03.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 404/12
DRsp Nr. 2015/15774
Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen aus beendetem Arbeitsverhältnis bei verspäteter GeltendmachungUnbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zu einer rechtsgeschäftlichen Fälligkeitsvereinbarung
1. Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterfällt als reiner Geldanspruch denselben tariflichen Bedingungen wie alle übrigen Zahlungsansprüche der Arbeitsvertragsparteien; der Anspruch entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.2. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird der Urlaubsabgeltungsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch fällig; das gilt auch in den Fällen, in denen die Arbeitnehmerin zu diesem Zeitpunkt krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist.3. Ein Auseinanderfallen von Entstehungs- und Fälligkeitszeitpunkt kann nur unter besonderen Umständen angenommen werden.4. Tarifliche Bestimmungen zur "Lohnperiode/Lohnabrechnung" sind auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht anwendbar, da der Abgeltungsanspruch keine laufende Arbeitsvergütung darstellt; der Abgeltungsanspruch entsteht (wenn überhaupt) nur einmal und zwar bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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