Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 19.03.2010 –
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 17 %, die Beklagte zu 83 %.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch außerordentliche Kündigungen der Beklagten beendet ist.
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