LAG Hamm - Urteil vom 03.11.2009
14 Sa 264/09
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TV Urlaubsgeld BAT § 1; TVöD;
Vorinstanzen:
ArbG Hagen, vom 21.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 916/08

Tarifliches Urlaubsgeld aufgrund eines sachgruppenbezogenen Günstigkeitsvergleichs; Anwendbarkeit eines individualrechtlich in Bezug genommenen Tarifwerks bei Abschluss eines Haustarifvertrages; Ablösung des einzelvertraglich in Bezug genommenen Tarifwerks bei fehlender Tarifbindung der Arbeitgeberin

LAG Hamm, Urteil vom 03.11.2009 - Aktenzeichen 14 Sa 264/09

DRsp Nr. 2010/4994

Tarifliches Urlaubsgeld aufgrund eines sachgruppenbezogenen Günstigkeitsvergleichs; Anwendbarkeit eines individualrechtlich in Bezug genommenen Tarifwerks bei Abschluss eines Haustarifvertrages; Ablösung des einzelvertraglich in Bezug genommenen Tarifwerks bei fehlender Tarifbindung der Arbeitgeberin

1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung eines Tarifwerks auf das Arbeitsverhältnis, an das der Arbeitgeber nicht gemäß § 3 Abs. 1 TVG gebunden ist, und gilt später ein weiterer Tarifvertrag kraft Tarifbindung beider Arbeitsvertragsparteien, bestimmt sich die Anwendbarkeit der jeweiligen tariflichen Regelungen nach dem Günstigkeitsprinzip aufgrund eines sachgruppenbezogenen Günstigkeitsvergleichs. Das Spezialitätsprinzip findet keine Anwendung. 2. Die Absicht des Arbeitgebers, durch Aufnahme einer kleinen dynamischen Verweisungsklausel auf ein Tarifwerk, an das es nicht gemäß § 3 Abs. 1 TVG gebunden ist, in einen Formulararbeitsvertrag einheitliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, rechtfertigt es nicht, diese dahin auszulegen, dass im Falle des Abschlusses eines Haustarifvertrages durch den Arbeitgeber nunmehr dieser Anwendung findet.