BAG - Urteil vom 24.01.2008
6 AZR 228/07
Normen:
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund vom 13. September 2005) § 1 Abs. 1, Abs. 4 § 3 ; BAT § 62 § 63 § 64 ;
Fundstellen:
ArbRB 2008, 241
NZA-RR 2008, 436
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 15.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 51/06
ArbG Ulm, vom 06.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 255/06

Tarifrecht öffentlicher Dienst - Anspruch auf Übergangsgeld nach BAT trotz Inkrafttretens des TVöD vor dem Ausscheiden?

BAG, Urteil vom 24.01.2008 - Aktenzeichen 6 AZR 228/07

DRsp Nr. 2008/11821

Tarifrecht öffentlicher Dienst - Anspruch auf Übergangsgeld nach BAT trotz Inkrafttretens des TVöD vor dem Ausscheiden?

Orientierungssätze: 1. Der Anspruch auf Übergangsgeld nach §§ 62 f. BAT entstand mit dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 2. Wurde ein Arbeitsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1 iVm. § 3 TVÜ-Bund vor dem Tag der Beendigung in den TVöD übergeleitet, konnte kein Anspruch auf Übergangsgeld nach §§ 62 f. BAT mehr entstehen. Etwas anderes folgt auch nicht aus Gründen des Vertrauensschutzes.

Normenkette:

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund vom 13. September 2005) § 1 Abs. 1, Abs. 4 § 3 ; BAT § 62 § 63 § 64 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung eines tariflichen Übergangsgeldes.

Die Klägerin war bei der Beklagten im Bundeswehrkrankenhaus in U zunächst in der Zeit vom 1. Mai 1991 bis zum 30. November 1995 und sodann - nach einer zwischenzeitlichen Tätigkeit in der Zeit vom 1. Dezember 1995 bis zum 31. Oktober 1997 bei einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts - wieder ab dem 1. November 1997 beschäftigt. Der am 3. November 1997 von den Parteien unterzeichnete Arbeitsvertrag lautet auszugsweise:

"...

§ 2